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Leicht­ver­pa­ckun­gen

Unter Leichtverpackungen versteht man ausschließlich Verpackungen aus Kunst- und Verbundstoff, Styropor, Holz, textilem Material und Keramik.

Diese Verpackungen gehören in den Sammelbehälter mit gelbem Deckel und der Aufschrift Verpackungen aus Kunst- und Verbundstoffen oder – wenn vorhanden – in den „Gelben Sack“.

 

Tonne für Leichtverpackungen vor einer Wand
© Holding Graz/die Abbilderei

Das darf in den Sammelbehälter:

 

  • Einweggetränkeflaschen
  • Reinigungsmittel- und Kosmetikflaschen, Kunststoffkanister
  • Kunststoffflaschen, -tuben (z. B. für Ketchup, Öl u. Ä.)
  • Kunststoffsäcke, -netze (z. B. Einkaufstaschen)
  • Verpackungsfolien (z. B. von Elektrogeräten)
  • Kunststoffbehälter, Kunststoffbecher (z. B. Joghurtbecher), Eierverpackungen aus Kunststoff, Kunststoffdeckel und -verschlüsse
  • Vakuumverpackungen, beschichtete Tiefkühlverpackungen
  • Obst-, Gemüse- und Fleischtassen,
  • Styroporverpackungen
  • Holzsteigen, Jutesäcke
  • leere Medikamentenverpackungen aus Kunststoff
  • Blisterverpackungen (z. B. Tablettenverpackungen zum Herausdrücken)
  • Kosmetiktiegel aus Keramik
  • Milch- und Getränkekartons (Tetrapack)
  • Einweggeschirr

Das darf nicht in den Sammelbehälter:

 

  • Röntgenbilder
  • Spielzeug
  • Spielzeug, elektrisch betrieben
  • Plastikgeschirr (z. B. Schüsseln, Töpfe – wenn kein Einweggeschirr)
  • Bodenbeläge und Teppiche
  • Installationsrohre, Gartenschläuche u. Ä.
  • Blumentöpfe (wenn keine Einwegverpackungen)
  • Schaumstoffe (Matratzen, Polster),
  • Styroporteile (kleine Teile)
  • Folien (z. B. Agrar- und Abdeckfolien)
  • Holz
  • Textilien
  • Kunststoffeimer (wenn keine Einwegverpackungen)
  • Getränkekisten, Kunststoffpaletten (ins Geschäft zurück)

Tipps & Infos:

Richtig trennen:

  • Leichtverpackungen dürfen nur restentleert (d. h. tropffrei, rieselfrei, pinselrein, spachtelrein) in den Sammelbehälter geworfen werden.
  • Keinesfalls Verpackungen von Motor- und Getriebeölen, auch wenn sie aus Kunststoff sind, in den Sammelbehälter geben – sie sind gefährliche Abfälle und gehören zurück zum Handel oder zur Problemstoffsammelstelle!
  • Kunststoffverpackungen möglichst zusammengedrückt einwerfen – das spart Platz.

Mülltrenntipps:

  • Möglichst Produkte in Mehrwegpackungen (Pfandflaschen u. Ä.) kaufen.
  • Den Verschluss von Getränkeflaschen erst nach dem Zusammendrücken wieder aufsetzen – so bleiben sie wirklich flach!
  • Verwenden Sie den Knick-Trick zum Platz sparen, d. h. bei Pet-Flaschen in der Flaschenmitte drauf drücken und den Boden umknicken.
  • Verwenden Sie für Ihren Einkauf Kunststofftaschen mehrmals oder besser noch Stofftaschen bzw. einen Einkaufskorb.

Wo erhält man einen Sammelbehälter/gelben Sack?

Wer kann einen Sammelbehälter beantragen?

  • Kein Antrag notwendig, da Sammelbehälter auf öffentlichem Gut aufgestellt sind.
  • Aufstellung in Siedlungen; in diesem Fall kann ein Antrag durch den Liegenschaftseigentümer oder die bevollmächtigte Hausverwaltung erfolgen, jedoch besteht kein Anspruch auf eine Aufstellung von Behältern.

Wo wird ein Sammelbehälter aufgestellt?

  • flächendeckend auf öffentlichem Gut;
  • bei Siedlungen im Siedlungsbereich; im Innenstadtbereich auch in Häusern oder Innenhöfen

Un­se­re Ta­ri­fe

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