Die Graz Linien sind ein Geschäftsbereich der Holding Graz. Ihre Aufgabe besteht darin, Fahrgäste in und rund um Graz sicher und komfortabel zu befördern.
Die Graz Linien verkehren in und rund um Graz auf insgesamt rund 340 Kilometern.
Unsere Mitarbeiter:innen des Teams Servicequalität stehen Ihnen täglich von 7 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer +43 316 887-4224 zur Verfügung. Eine weitere Möglichkeit, Ihre Meinung kundzutun, ist unser Online-Feedbackformular, zu dem Sie über den Link unterhalb gelangen.
Die Graz Linien bieten Ihnen die kostenlose App „GrazMobil“ an.
Die Graz Linien bieten für jede Gelegenheit den passenden fahrbaren Untersatz. Der Fuhrpark umfasst zusätzlich zu den Bussen und Straßenbahnen auch einen eigenen Eventverkehr mit drei modernen Reisebussen, einem Cabrio- und einem Oldtimerbus, drei Oldtimer-Straßenbahnen und einem Infobus. Diese können Sie unter [email protected] oder unter der Telefonnummer +43 316 887 4222 buchen. Infos zu unserem Eventverkehr im Link unterhalb!
Insgesamt beträgt die Länge der im Grazer Stadtgebiet verlegten Schienen 73,612 km (inklusive aller Remisen, Werkstätten und Abstellgleise), davon werden 61,778 km tatsächlich mit Straßenbahnen im Linienverkehr befahren.
Unsere Busse legen auf das gesamte Jahr gerechnet im Schnitt ca. 25.000 Kilometer täglich zurück, unsere Straßenbahnen ca. 41.500 Kilometer. Unsere Fahrzeuge legen also jeden Tag im Schnitt mehr als 66.000 km zurück.
Seit mehr als 140 Jahren. 1878 war die erste Pferdetramway auf der Strecke zwischen Südbahnhof (jetzt Hauptbahnhof) und Jakominiplatz unterwegs. Mehr zur Geschichte der Straßenbahn in Graz im Link unterhalb!
Unsere Fahrer:innen sind täglich von 4.30 Uhr bis Mitternacht für Sie im Einsatz. Nur am 24. Dezember ist bereits um 18 Uhr Betriebsschluss.
Die Nachtbuslinien N1 bis N8 starten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag und vor Feiertagen um 00.30 Uhr am Jakominiplatz.
Fahrplanzeiten sind grundsätzlich nur Richtzeiten, ihr Einhalten wird oft durch äußere Einflüsse (z. B. erhöhtes Verkehrsaufkommen, Behinderungen oder GleisparkerInnen) beeinflusst. Wenn die Richtzeit des Fahrplanes nicht eingehalten werden kann, ist es besonders wichtig, dass die Taktung der jeweiligen Linie weiterhin stimmt – also dass der nächste Bus oder die nächste Straßenbahn wie gewohnt z. B. im 7-Minuten-Takt kommt.
Abfahrtszeiten in Echtzeit gibt es übrigens in unserer Gratis-App „GrazMobil“. Infos unterhalb!
Prinzipiell sind die Fahrpläne jener Linien, die Umsteigeknoten bedienen (z. B. Straßenbahnendstationen) aufeinander abgestimmt. Um den Takt einzuhalten, kann es aber vorkommen, dass kein direkter Umstieg möglich ist und es zu kurzen Wartezeiten kommt.
Unser Fahrpersonal ist prinzipiell darauf sensibilisiert, nach Möglichkeit Anschlüsse abzuwarten und herbeieilende Fahrgäste noch zusteigen zu lassen. Oft befinden sich aber Fahrgäste im toten Winkel und werden vom Fahrpersonal nicht wahrgenommen. Bei einigen Straßenbahnfahrzeugen gibt es zudem keinen Rückspiegel, sodass das Fahrpersonal von hinten kommende Fahrgäste nicht sehen kann.
Die Einhaltung des Fahrplans bzw. der Taktung führt dazu, dass das Fahrzeug zügig abfahren muss. Wir ersuchen unsere Fahrgäste bei den Haltestellen die Regelung „Aussteigen vor Einsteigen“ zu beachten, diese führt zu einer kürzeren Aufenthaltszeit an der Haltestelle und bewirkt die Einhaltung des Fahrplans.
Die Zone der Altstadtbim geht aus von der Straßenbahnstrecke Jakominiplatz – Hauptplatz und gilt noch jeweils eine Haltestelle weiter. Zwischen den Haltestellen Südtirolerplatz/Kunsthaus, Hauptplatz, Schloßbergplatz/Murinsel, Jakominiplatz, Kaiser-Josef-Platz, Dietrichsteinplatz und Finanzamt können die Straßenbahnlinien gratis (ohne Fahrausweis) benützt werden. Diese Regelung gilt auch für Straßenbahnersatzverkehre mit Bussen innerhalb dieser Haltestellen. Infos zur Altstadtbim finden Sie im Link unterhalb!
Bei den Zeitangaben auf den Fahrplänen handelt es sich um Richtzeiten. Unsere Fahrer:innen sind aber stets bemüht diese einzuhalten.
Zu den gesetzlichen (Schul-)Ferienzeiten (Sommer-, Weihnachts-, Semester- und Osterferien) gelten die Ferienfahrpläne auf unseren Linien.
Es gibt Stunden-, 10-Zonen-, Tages-, Wochen- und Monatskarten und das KlimaTicket Steiermark Classic Graz. Zusätzlich dazu gibt es noch für unterschiedliche Zielgruppen Tickets, wie etwa Top-Tickets für Studierende, Schüler:innen und Lehrlinge, ermäßigte Tickets für Kinder bis zum 15. Lebensjahr oder mobilitätseingeschränkte Menschen.
Alle Infos zu unseren Tickets finden Sie im Link unterhalb!
Die Graz Linien bieten 4 Varianten des Ticketkaufs an:
Mehr Infos im Link unterhalb!
Zusätzlich zu den Fahrscheinautomaten in der Straßenbahn, gibt es etliche stationäre Fahrscheinautomaten der Graz Linien in Graz. Diese Fahrscheinautomaten befinden sich am Hauptbahnhof im Bereich der Straßenbahnhaltestellen in beiden Fahrtrichtungen sowie im Haltestellenbereich der Linien 58 und 63. Weitere Fahrscheinautomaten befinden sich am Hauptplatz (beide Fahrtrichtungen), am Jakominiplatz (beim Rondeau) und in den Haltestellenbereichen Liebenau/Murpark, Hasnerplatz, LKH Med Uni/Klinikum Nord, St. Leonhard/Klinikum Mitte, Bad Straßgang (Fahrtrichtung Innenstadt), Griesplatz, Smart City, Dreierschützengasse, Reininghauspark, Reininghaus und Jochen-Rindt-Platz.
Die Länge der Gültigkeit ist auf dem Ticket vermerkt. Eine Übersicht über alle erhältlichen Tickets in Graz erhalten Sie hier, für Details und Infos zu weiteren Zonen klicken Sie bitte die Homepage des Verkehrsverbund Steiermark (Link unterhalb).
Die genauen Preise für alle Tickets, mit denen Sie die Fahrzeuge der Graz Linien nutzen können, finden Sie im Link unterhalb.
Speziell für Eltern mit Kindern gibt es bei gemeinsamen Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der Steiermark die Familienermäßigung. Als Berechtigungsnachweis braucht jeder Elternteil den kostenlosen Steirischen Familienpass „ZWEI UND MEHR“.
Zwei Vergünstigungen sind damit möglich:
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie Kinder in den Kindergarten/zur Schule bringen und danach alleine weiter fahren, ist die Familienermäßigung nicht geeignet, da der Anspruch nur bei gemeinsamen Fahrten besteht. In diesem Fall ist eine ganz normale Wochen-, Monats- oder Jahreskarte günstiger – denn auch hier können die Kinder gratis mitfahren (2 Kinder bis 6 Jahre).
Bis zum 6. Lebensjahr dürfen Kinder kostenlos das gesamte Streckennetz der Graz Linien nutzen.
Bis zum 15. Geburtstag zahlen Kinder für Standardkarten 50 % des Normalpreises, nach dem 15. Geburtstag und bis zum 19. Geburtstag zahlen Jugendliche 38% des Normalpreises.
Für Gruppen aus Grazer Kinderbetreuungseinrichtungen gilt Freifahrt – das entsprechende Formular (vor Fahrtantritt beantragen!) finden Sie hier!
Für die Beförderung eines Hundes ist der halbe Fahrpreis zu entrichten, außer es handelt sich um einen ausgebildeten Assistenzhund (bitte gültigen Ausweis mitführen!) oder den Führhund eines blinden Fahrgastes. Für kleine Hunde (auch andere kleinen Tiere), die in einem geeigneten Behältnis befördert werden, ist kein Fahrpreis zu entrichten.
Grundsätzlich gilt: Hunde mit einem bisssicheren Maulkorb dürfen mitgeführt werden, wenn sie ohne Belästigung oder Behinderung der anderen Fahrgäste untergebracht werden können. Sie müssen getragen oder an kurzer Leine geführt werden. Für Blindenführhunde und Assistenzhunde gilt keine Maulkorbpflicht. Nähere Infos dazu finden Sie im Link unterhalb!
Jede persönliche Zeitkarte mit Foto kann ersetzt werden. Die Voraussetzung ist jedoch das Vorliegen einer Verlust- oder einer Diebstahlanzeige, die Sie dann im Mobilitäts- und Vertriebscenter vorweisen müssen.
Sie können die Verlustanzeige auch online erstellen und dann ausdrucken – den Link finden Sie unterhalb!
Sofortzahlung: € 105,- kostet das Straßenbahn- oder Busfahren ohne gültiges Ticket für Erwachsene, € 53,- für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Zahlung per Erlagschein: € 135,- für Erwachsene, € 68,- für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei einer Mahnung erhöht sich der Beitrag auf € 155,-. bzw. € 78,-.
Sie haben natürlich die Möglichkeit, ein Kulanzansuchen an das Grazer Parkraumservice oder an die zuständigen Mitarbeiter:innen der Graz Linien zu richten. Nähere Infos dazu im Link unterhalb!
Grundsätzlich ja. Wenn nicht: Bei Straßenbahnen oder Bussen hat der Fahrgast die gekennzeichnete Tür (Ticketsymbol) zu benützen und unmittelbar einen Fahrschein beim Fahrscheinautomaten zu lösen.
Unsere Haltestellen erkennen Sie am Schild mit dem Haltestellensymbol „H“ auf gelbem bzw. weißem Hintergrund.
Fahrgäste sind berechtigt leicht tragbare Gegenstände in den Fahrzeugen unentgeltlich mitzunehmen. Mehr Infos dazu gibt es auch in unseren Beförderungsbedingungen unterhalb.
Leider dürfen größere Gegenstände wie Fahrräder aus rechtlichen Gründen nicht im Bus oder in der Bim transportiert werden.
Ja, bei sämtlichen Fahrzeugen ist ein Einstieg mit Kinderwagen möglich. Die richtige Tür für den Einstieg ist mit einem Kinderwagen-Symbol gekennzeichnet.
Unsere Mitarbeiter:innen sind angehalten, Menschen mit Behinderung beim Ein- und Ausstieg zu helfen. Mehr Infos zum Thema Barrierefreiheit bei den Graz Linien im Link unterhalb.
Bitte wenden Sie sich an das Fundservice der Stadt Graz in der Annenstraße 19, Tel. 0316-872-2390 oder schauen Sie auf www.fundamt.gv.at.
Den Weisungen des Fahrpersonals ist – im Sinne der Sicherheit im Fahrzeug – unbedingt Folge zu leisten.
Nein, nicht immer, da die Straßenbahnen im Schnitt zwischen 20 und 27 Meter lang sind und die älteren Garnituren keinen Seitenspiegel haben, besteht für die Fahrerin oder den Fahrer keine Sicht bis zur letzten Tür (im Jahr 1999 wurde in der Straßenbahnverordnung festgelegt, dass Straßenbahnen verpflichtend über einen Außenspiegel verfügen müssen). Insbesondere bei Gleisbögen im Endhaltestellenbereich ist eine Sicht auf die Türen nicht gegeben.
Durch das Drücken des „Haltewunsch-Knopfes“ machen Sie unser Fahrpersonal aufmerksam, dass Sie an der nächsten Haltestelle aussteigen möchten. Die Türen öffnen dann innerhalb des Haltestellenbereiches und ermöglichen Ihnen den Ausstieg.
Bei Bestellung neuer Garnituren erhält nach einer europäischen Ausschreibung der Bestbieter den Auftrag der Graz Linien. So wie sich durch technologische Weiterentwicklungen die Anforderungen an den Fuhrpark verändern, so ändern sich auch die Angebote der Hersteller.
Straßenbahnen:
Hersteller:
Dazu verkehren primär in Spitzenzeiten und als Einschubfahrzeuge 22 ältere Straßenbahngarnituren anderer Straßenbahnhersteller.
Busse:
Der Fuhrpark umfasst 173 Niederflur-Stadtlinienbusse, die zu 99 % klimatisiert sind. Es handelt sich um Modelle von Mercedes („Mercedes Citaro“).
Zum Einsatz kommen folgende Modelle:
Die Fahrzeuge müssen unter anderem den geltenden Verordnungen des Eisenbahnrechts und der Straßenbahnordnung entsprechen.
Der Strom, mit dem unsere Straßenbahnen betrieben werden, kommt zu 100 Prozent aus Wasserkraftwerken. Für unsere Busflotte verwenden wir überwiegend Biodiesel. Unser Fuhrpark wird ständig an die neu geltenden Abgasnormen angepasst.
Der Sicherheitsraum für Schienenfahrzeuge wurde im Zuge der Novellierung des Eisenbahnrechts neu geregelt. Auf Basis eines mit der Verkehrsplanung abgestimmten Stufenplanes wird der Sicherheitsraum gemäß Straßenbahnverordnung §19 und Eisenbahn-Arbeitnehmerinnenschutzverordnung zum Schutz von Personen neben jedem Gleis, für alle Neufahrzeuge schrittweise im Bestandsnetz der Graz Linien hergestellt. Überall dort wo schon die neuen Sicherheitsrichtlinien erfüllt werden können, kann die Variobahn im Linienverkehr mit Fahrgästen eingesetzt werden. Für alle anderen Streckenabschnitte dürfen nur „alte“ Straßenbahnfahrzeuge, die schon vor der Novellierung des Eisenbahnrechtes im Einsatz waren, eingesetzt werden.
Alle Kriterien im Überblick:
Ja, im Eisenbahnrecht sind die Emissionsgrenzen, die eine Straßenbahn einhalten muss, festgelegt und werden von den Graz Linien auch eingehalten. Bei Bussen müssen für die Typengenehmigung bestimmte Zulassungskriterien erfüllt werden. Bei der Beschaffung von Bussen werden unter anderem die Lärmemissionen bewertet. Fahrzeuge mit geringen Lärmemissionswerten werden bevorzugt und höher bewertet.
Straßenbahnen sind im Schnitt 40 Jahre im Einsatz. Busse sind im Schnitt 10 bis 14 Jahre im Einsatz.
Straßenbahnen können bis zu 70 Stundenkilometer schnell fahren. Busse im Schnitt um die 90 km/h. Aber selbstverständlich halten sich die Straßenbahn- und BusfahrerInnen an die Straßenverkehrsordnung und fahren maximal die jeweils erlaubte Geschwindigkeit. In der Herrengasse sind z. B. nur 20 km/h erlaubt.
Das liegt am umweltfreundlichen Biodiesel, mit dem unsere Busse in der warmen Jahreszeit unterwegs sind. Dieser Biodiesel wird aus Rapsöl hergestellt.
Die Instandhaltung und Gleispflege (Schmieren, Schleifen, Reinigen) wird von der Graz Linien-Abteilung Fahrweg und Gleisbau durchgeführt. Ein Team aus rund 60 Mitarbeiter:innen, organisiert in 4 Arbeitsgruppen, bestehend aus Spezialist:innen und Bereitschaftsdiensten, sichert einen Betrieb rund um die Uhr.
Es gelten das Eisenbahngesetz, die Straßenbahnverordnung und zur Gewährleistung der Sicherheit gibt es auch Streckensicherungsanlagen. Die Graz Linien führen regelmäßig Streckensicherungen durch. Es erfolgen durch das Eisenbahngesetz (EisbG) vorgeschriebene regelmäßige Überprüfungen des Gleisnetzes nach § 19a. Weichen werden nach einem festgelegten Umlaufplan mindestens 1-mal wöchentlich gereinigt und gesichtet. Es erfolgen täglich Sichtprüfungen von Abschnitten des Gleisnetzes durch einen geprüften Streckengeher mit einer wöchentlichen Umlaufdauer für das gesamte Netz. Bei eingleisigen Streckenabschnitten sind komplexe, elektronisch gesteuerte Streckensicherungsanlagen im Einsatz, um Kollisionen zu verhindern.
Je nach Befahrung und Geometrie (Radius) können Gleisbögen und Kreuzungen bis zu 20 Jahre und gerade Gleise durchaus bis über 50 Jahre genutzt werden.
Für die Instandhaltung der Straßen im städtischen Bereich sind meist die Holding Graz Stadtraum und in Ausnahmefällen (Landes- und Bundesstraßen) der Bund oder das Land zuständig.
Es gibt im Gleisnetz rund 40 ortsfeste Schmieranlagen sowie Schmiereinrichtungen an den Rädern der Straßenbahnen, die eine Abnützung der Gleisbögen deutlich verringern. Weiters werden im Jahr ca. 2,5 km abgenützte Schienen aufgeschweißt und dadurch die Lebensdauer auf das durchschnittlich 5-fache verlängert.
Der Abteilung Fahrweg und Gleisbau stehen zwei LKW zur Verfügung, die speziell für deren Bedürfnisse konzipiert wurden und die Schienen mittels Hochdruckwasserstrahl reinigen sowie den Schmutz aufsaugen. Ebenso steht eine zu einem Schleifwagen umfunktionierte Straßenbahn, die die Oberfläche der Schienen von extrem hartnäckigem Schmutz befreit und eine Riffelbildung verhindert, im Einsatz.
Für die Sanierung und den Neubau des Schienennetzes der Graz Linien ist ebenfalls die Abteilung Fahrweg und Gleisbau zuständig. Von der Planung, Ausschreibung über die Materialdisposition bis zum Bau liegt hier alles in einer Hand. Für Großprojekte wie Linienverlängerungen liegt die Projektleitung bei der Graz Linien-Stabstelle Bauprojekte.
Weil im Zuge von größeren Gleisbaustellen auch immer alle im unmittelbaren Bereich liegenden Leitungen (Wasser, Kanal, Strom, Gas, Telekabel, Post usw.) und meist auch die anschließenden Straßen- und Gehsteigbereiche mitsaniert bzw. erneuert werden.