Fahrräder, die im öffentlichen Raum vor sich hinrosten oder Verkehrswege verstellen, sind ein Ärgernis. Seit 1. Jänner 2020 ist die Holding Graz für die Entsorgung dieser Fahrräder zuständig. Dabei handeln wir nach einem genau definierten Ablaufplan.
Schritt 1:
Verkehrsbehindernde Räder werden nur nach Auftragserteilung von der Polizei oder dem Grazer Parkraum- und Sicherheitsservice (GPS) abgeschleppt. In diesem Fall muss das Fahrrad sofort entfernt werden.
Schritt 2:
Zur Absicherung werden vom Fahrrad mehrere Fotos gemacht um etwaige Schäden zu dokumentieren. Für die Übernahme des Fahrrads muss die Polizei bzw. die GPS ein digitales Dokument unterschreiben. Erst dann wird das verkehrsbehindernde Fahrrad von der Holding Graz mitgenommen. Am Boden wird für den Besitzer/die Besitzerin ein Sticker aufgeklebt. Auf ihm findet sich die Information, dass das Fahrrad abgeschleppt wurde und wo es abzuholen ist.
Schritt 3:
Das Fahrrad wird in die Sturzgasse 5-7 gebracht und im Computersystem hinterlegt, mit einer Schleife versehen und für 6 Monate eingelagert. Anschließend wird die Polizei darüber informiert, dass das Fahrrad abgeschleppt wurde.
Abholung:
Für die Abholung eines verkehrsbehindernden Fahrrads benötigt der Abholer/die Abholerin eine eidesstattliche Erklärung und einen Lichtbildausweis. Es wird auch eine Gebühr in der Höhe von 24 Euro verrechnet, dazu kommen die Einlagerungskosten von 1,45 Euro/Tag.
Schrottfahrräder können durch Bürger:innen (z. B. über die App „Schau auf Graz“/siehe unten), Polizei, GPS gemeldet werden, als auch durch die Stadtreinigung der Holding Graz gemeldet werden.
Schritt 1:
Ein Schrottrad wird mit einer Schleife versehen. Der/die Fahrradbesitzer:in hat 6 Wochen Zeit die Schleife auf dem Fahrrad zu entfernen und das Fahrrad umzustellen.
Schritt 2:
Sollte sich in den darauffolgenden 6 Wochen niemand um das Fahrrad kümmern, wird es von der Holding Graz abgeschleppt und als Schrottfahrrad deklariert. Das Schrottfahrrad wird im Computersystem hinterlegt und in der Sturzgasse 5-7 eingelagert. Anschließend wird die Polizei darüber informiert, dass das Schrottfahrrad abgeschleppt wurde.
Abholung:
Der/die Besitzer:in hat 3 Monate Zeit das Schrottrad wieder auszulösen. Dafür werden eine eidesstattliche Erklärung und ein Lichtbildausweis benötigt. Es wird auch eine Gebühr in der Höhe von 24 Euro verrechnet, dazu kommen die Einlagerungskosten von 1,45 Euro/Tag.
Sollte niemand das Schrottfahrrad in der gesetzten Frist abholen, wird das Fahrrad an sozialökonomische Einrichtungen weitergegeben bzw. für caritative Zwecke gespendet. Übrig gebliebene Räder werden verschrottet.
E- Mail: [email protected]
Hotline: +43 316 887-7397