Neu ab 8. Jänner 2024:
In Zusammenarbeit mit der Stadt Graz haben die Graz Linien die Freifahrt für Grazer Kinderbetreuungseinrichtungen eingeführt. Folgende Betreuungseinrichtungen sind anspruchsberechtigt:
Die Freifahrt gilt für die gesamte Gruppe, das sind alle Kinder und maximal sechs Begleitpersonen. Für jeden Ausflug ist ein eigenes Formular erforderlich.
Dadurch, dass die Freifahrt für alle Kinder und deren Begleitpersonen online beantragt wird, ist kein zusätzlicher Ticketkauf mehr notwendig. Die Gruppen sind mit der Fahrtberechtigung flexibel am angegebenen Tag unterwegs. Für die Begleitpersonen ergibt sich eine einfache und praktische Handhabung für Ausflüge im Alltag.
Die Freifahrt wird mittels Online-Formular über die digitale Stadt Graz beantragt.