Die Zahlungsbestätigung ist online über die digitalestadt.graz.at (Link unterhalb) erhältlich.
Die Zahlungsbestätigung ist über die Plattform „Digitale Stadt Graz“ unter dem Link https://digitaleformulare.graz.at/fs-hol/start.do?generalid=HOL_ZB_SLT erhältlich.
Das Schüler:innen-Ticket bzw. das Lehrlings-Ticket ist der „Freifahrausweis“ für alle Schüler:innen bzw. Lehrlinge, die regelmäßig
mit Verbundlinien zur Schule oder Lehrstelle fahren. Dafür ist pro Schuljahr bzw. Lehrjahr ein Selbstbehalt von 19,60 Euro zu
bezahlen.
Innerhalb der Tarifzone Graz (101) für die aufgedruckte Strecke. Auf dieser Strecke dürfen alle verfügbaren städtischen Linien mit ein- und zweistelligen Liniennummern benützt werden.
Das Ticket gilt während des gesamten Schuljahres an Werktagen von Montag bis Samstag. Es gilt auch in den „kleinen Ferien (Weihnachten, Semester, Ostern, Herbst). An Sonn- und Feiertagen und in den Sommerferien ist das Ticket nicht gültig. Eine Aufzahlung auf das Top-Ticket ist jederzeit auch nachträglich möglich.
Das Ticket gilt während des gesamten Lehrjahres an Werktagen von Montag bis Samstag. In Einzelfällen – sofern für die Lehre erforderlich – ist das Ticket auch an Sonn- und Feiertagen gültig (z. B. Lehre im Gastgewerbe). Eine Aufzahlung auf das Top-Ticket ist jederzeit auch nachträglich möglich.
Das Ticket erhalten alle Schüler:innen und Lehrlinge unter 24 Jahren. Es muss für sie die österreichische Familienbeihilfe bezogen werden. Der Hauptwohnsitz oder die Schule/Lehrstelle muss in der Steiermark liegen.
Schüler:innen müssen an mindestens vier Tagen pro Woche in die Schule fahren. Die Schule muss das Öffentlichkeitsrecht besitzen.
Lehrlinge müssen an mindestens drei Tagen pro Woche zur Lehrstelle fahren. Lehrlinge müssen in einem anerkannten Lehrverhältnis stehen oder an einer übrigen Ausbildungsform nach dem Berufsausbildungsgesetz teilnehmen. Weiters sind Teilnehmer:innen am Freiwilligen Sozialjahr und Umweltjahr berechtigt.
Oder via Bestellformular im Mobilitäts- und Vertriebscenter.
Das Ticket ist nicht retournierbar. Bei Verlust eines Tickets mit Lichtbild wird gegen Nachweis einer Verlustanzeige und 10 Euro Entgelt für die Ersatzausstellung ein Ersatzticket ausgestellt.