Auch die Vierbeiner sind bei Graz Linien gern gesehene Fahrgäste! Für Hunde, die nicht in einem geeigneten Behältnis mitgeführt werden können, ist analog zu den Kinderfahrscheinen der halbe Fahrpreis zu entrichten.
Wo gilt das Ticket?
Zone 101 (Großraum Graz)
Wie lange gilt das Ticket?
Eine Stunde oder 24 Stunden.
Was kostet das Ticket?
Stundenkarte: € 1,40
24-Stunden-Karte: € 2,90
Auszug aus den Beförderungsbedingungen der Graz Linien:
Hunde mit einem bisssicheren Maulkorb dürfen mitgeführt werden, wenn sie ohne Belästigung oder Behinderung der anderen Fahrgäste untergebracht werden können. Sie müssen getragen oder an kurzer Leine geführt werden. Der Fahrgast hat die Tiere zu beaufsichtigen. Sie dürfen nicht auf Sitzplätzen befördert werden. Blindenführhunde und Assistenzhunde sind von der Maulkorbpflicht ausgenommen.
Für die Beförderung eines Hundes ist der halbe Fahrpreis zu entrichten.
Ausgebildete Assistenzhunde mit gültigem Ausweis und der Führhund eines blinden Fahrgastes werden unentgeltlich befördert.
Sonstige kleine ungefährliche Tiere (gilt auch für kleine Hunde) dürfen in geeigneten Behältern mitgeführt werden, wenn sie ohne Belästigung der Fahrgäste befördert werden können. Die Beförderung erfolgt unentgeltlich, soweit die Bestimmungen über die Beförderung von Handgepäck Anwendung finden.
Für die ordnungsgemäße Sicherung des Tieres ist ausschließlich der/die HundehalterIn verantwortlich. Bei Verunreinigung durch das Tier hat der/die HundehalterIn die in den Tarifbestimmungen festgelegte Reinigungsgebühr zu entrichten.
Für die Einhaltung der veterinärpolizeilichen Vorschriften ist der Fahrgast verantwortlich.