Skip to main content

Ba­de­ord­nung für un­se­re Bä­der

Sehr geehrte Gäste,

Sie möchten sich bei uns erholen und entspannen! Um Ihnen einen erstklassigen Service bieten zu können, bitten wir Sie jedoch um Verständnis für einige wichtige Hinweise, die Sie auch in Ihrem eigenen Interesse beachten sollten!

Mit dem Betreten der Badeanlage stimmt die/der Besucher:in der Badeordnung zu! Den Anordnungen des Personals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn ein Badegast der Auffassung sein sollte, die ihm erteilte Anweisung sei nicht gerechtfertigt. In besonderen Fällen kann auch ein Besuchsverbot für die Zukunft ausgesprochen werden. Bei Nichtbefolgung macht sich der Gast des Hausfriedensbruches strafbar.

Stand: Mai 2024

Junge Frau wirbelt mit ihren langen Haaren Wasser in einem Schwimmbecken hoch
© Unsplash/Chris Hardy

Unsere Badeordnung:

  • Die Gültigkeit der Bade- und Saunaordnung erstreckt sich auf den gesamten Bereich der Umkleide-, Sanitär- und Buffetbereiche.
  • Es ist weder dem Bad noch dem Personal möglich, Badeunfälle generell zu vermeiden. Insbesondere tragen die Gäste selbst die mit der Ausübung des auf dem Badegelände ausgeübten Sportes und der Erholung, in welcher Form auch immer, verbundenen Gefahren die Verantwortung. Gleiches gilt für Verletzungen und sonstige Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre des Badegastes durch andere Gäste oder sonstige, nicht zum Personal der Badeanlage gehörende Dritte.
  • Das Tragen von Badesandalen wird empfohlen. Im Falle eines Sturzes übernimmt das Bad keine Haftung.
  • Der Betreiber haftet nicht für Personen- und/oder Sachschäden auf dem Parkplatz und den Zugängen zum Bad. Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Für Fahrzeuge, die auf öffentlichem Grund oder auf Parkierungsflächen des Bades abgestellt werden, wird nicht gehaftet.
  • Jeder Gast haftet für seinen Zutrittsdatenträger. Sollte der Datenträger verloren werden, muss dieser sofort von den Mitarbeiter:innen an der Rezeption unter Vorlage der Rechnung gesperrt werden.
  • Der Betreiber des Bades übernimmt keine Haftung für im Badebereich deponierte Wertgegenstände und für Verletzungen, Unfälle, Schäden und Folgeschäden, die durch Missachtung der Badeordnung oder anderer kundgemachter Vorschriften oder die durch Missachtung von Hinweisen des aufsichtführenden Organes, durch eigenes Verschulden des Geschädigten, oder Fremdverschulden oder durch höhere Gewalt oder durch dritte Personen verursacht wurden. Der Aufenthalt erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Jeder Badegast ist verpflichtet, auf andere Badegäste Rücksicht zu nehmen. Schreien, lautes Singen oder Pfeifen, sowie jede Art von Unfug und jede Belästigung oder Gefährdung anderer Badegäste ist im gesamten Bereich des Bades verboten.
  • Jeder Badegast hat sich gegenüber anderen Gästen und Mitarbeiter:innen rücksichtsvoll und diszipliniert zu verhalten.
  • Das Bad ist nicht verpflichtet und auch nicht in der Lage, unmündige bzw. körperlich und/oder geistig eingeschränkte Personen und/oder Nichtschwimmer:innen zu beaufsichtigen. Nichtschwimmer:innen dürfen sich überdies nur in den für sie kenntlich gemachten Becken oder Teilen des Beckens aufhalten.
  • Kindern unter 14 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung Erziehungsberechtigter gestattet. Ausnahmen: Der Eintritt ist ab 10 Jahren erlaubt, wenn das Kind einen Freischwimmerausweis, die Mitgliedschaft in einem Schwimmverein,  einen Fahrtenschwimmerausweis oder einen Allroundschwimmerausweis vorweisen bzw. nachweisen kann. ACHTUNG: Bitte geben Sie als Erziehungsberechtigte Ihren Kindern Lichtbildausweise mit, falls sich auf den Schwimmausweisen kein Foto befindet! 
  • Die Erziehungsberechtigten haben Sorge dafür zu tragen, dass die Kinder weder gefährdet noch verletzt werden und dass sie andere Badegäste nicht gefährden oder belästigen bzw. Sachbeschädigungen verursachen. Die aufsichtspflichtigen Personen bleiben für die Aufsicht auch dann verantwortlich, wenn sie das Gelände der Badeanlage nicht betreten oder vorzeitig wieder verlassen. Für Schäden, die von Kindern herbeigeführt wurden, haften die Eltern/Erziehungsberechtigten und/oder verantwortlichen Aufsichtspersonen der Kinder.
  • Bei Beschädigungen und Verunreinigungen an den Baulichkeiten, den Einrichtungsgegenständen oder sonstigen Anlagen bzw. bei Verlust von Gegenständen des Badeinventars ist Ersatz zu leisten.
  • Für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der in das Bad eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet.
  • Der Gast hat dafür zu sorgen, dass das Garderobenkästchen zugesperrt ist. Weitere Informationen erhalten Sie an der Rezeption.
  • Für etwaige gesundheitliche Schäden infolge der Benutzung des Bades und/oder der gesamten Badeanlage wird keine Haftung übernommen.
  • Die Betätigung von Fenstern, Lüftungseinrichtungen und sonstigen technischen Anlagen hat ausschließlich durch das Badepersonal zu erfolgen. Jedes Hantieren an Einrichtungen des Bades, welcher Art auch immer, welche nicht für die unmittelbare Benutzung durch den Gast vorgesehen sind, hat zu unterbleiben. Unbefugte Betätigung kann zu weitreichenden Haftpflichtansprüchen führen.
  • Bei Zwischenfällen im Bad (Unfall, Streitigkeiten, etc.) ist unverzüglich die Badeaufsicht zu verständigen.

Hygiene:

  • Der Aufenthalt in den Bädern ist nur in üblicher Badebekleidung (keine Straßenkleidung, keine Unterwäsche; Materialien: Polyamid/Polyester/Elasthan) gestattet. Die Möglichkeit des Tragens einer Ganzkörperbekleidung ist eingeschränkt (Neopren abhängig von der Witterung; Burkini nur enganliegend/einem Ganzkörperbadeanzug entsprechend/keine wallenden Kopftücher/Kopfbedeckung einer Badehaube entsprechend).
  • Vor jedem Betreten der Becken ist zu duschen, ausgenommen, das Becken wird nur kurzfristig verlassen.
  • Der Barfuß-/ Nassbereich darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Hygienevorschriften zu beachten sind und das Tragen von Badebekleidung unbedingt erforderlich ist. Für Kinder unter 3 Jahren sind wasserdichte Spezialwindeln zu verwenden. Bei Nichteinhaltung der Bäderhygiene kann ein Reinigungsbetrag verrechnet werden.
  • Die Hygiene- und Saunavorschriften sind von jedem Gast einzuhalten. Jede Verunreinigung der Badeeinrichtung und des Wassers ist verboten. Die ausgewiesenen Wellness- und FKK Bereiche, insbesondere alle Sauna- und Dampfkabinen, werden, auch auf Wunsch unserer Gäste, als textilfreie Zone geführt.
  • Speisen und Getränke dürfen nur im Gastronomiebereich und in den speziell gekennzeichneten Bereichen konsumiert werden.
  • Badebekleidung darf nicht in einem Badebecken ausgewaschen und im Umkleidebereich ausgewrungen werden. Bitte benützen Sie keine Haartrockner zur Trocknung Ihrer Kleidung!
  • Das Rasieren und Haare färben in den Sanitäranlagen ist verboten!
  • Die Verwendung von Seife ist nur bei den Reinigungsduschen gestattet, in den Becken dagegen verboten.
  • Im Interesse der Reinhaltung des Badewassers ist sparsame Anwendung von Kosmetika erbeten.
  • Tiere dürfen ins Badegelände nicht mitgenommen werden.

Sicherheit:

  • Das Mitnehmen von zerbrechlichen Gegenständen in den Badebereich ist verboten.
  • Das Wegwerfen bzw. Liegenlassen von Gegenständen die Unfälle verursachen können, das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen und feuergefährlichen Stoffen, die Benützung von Einrichtungsgegenständen entgegen allgemein üblicher Verwendung ist verboten.
  • Bei nahenden Unwettern sind die Außenbecken aus Sicherheitsgründen rechtzeitig zu verlassen.

Öffnungszeiten und Zutritt:

  • Preise und Öffnungszeiten gelten laut Aushang.
  • Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teilen davon (z.B. Sperre des Sportbeckens unter bestimmten Bedingungen/ Veranstaltungen, Reservierungen) einschränken. Dies berechtigt den Gast nicht zur Rückgabe der Eintrittskarte oder einer
  • Das Betreten und Verlassen hat ausschließlich durch den Haupteingang zu erfolgen.
  • Die Abgrenzung des Badegeländes darf nicht er- oder überklettert werden. Die Benutzung der Anlage ist nur mit einer gültigen Karte gestattet.
  • Wird die amtlich zulässige und/oder durch das Bad festgesetzte Besucherzahl überschritten, kann das Bad den Zutritt weiterer Besucher untersagen.
  • Jede Eintrittskarte ist personenbezogen, d.h. der Eintritt wird nur einer Person gewährt. Beim Verlassen des Bades verliert die Eintrittskarte umgehend ihre Gültigkeit (ausgenommen Mehrtages-, Saison- und Zeitwertkarten).
  • Anbieter:innen von Schwimmkursen (gilt auch für private Anbieter:innen) haben den vorgegebenen Regelungen des Bades Folge zu leisten. Kurse dürfen nur dann abgehalten werden, wenn die von der Freizeit Graz GmbH festgelegten Tarife bezahlt werden (Kurse mit Reservierung/monatliche Abrechnung) bzw. wurden (Kurse ohne Reservierung/2 x jährlich im Vorhinein).
  • Sollten für Ihre Person mehrere Tarifbegünstigungen zutreffen, kann nur eine geltend gemacht werden.
  • Es besteht kein Rückgaberecht für nicht benutzte Eintrittskarten.
  • Beim Verlassen des Bades mit Mehrtageskarten kann bei Überschreitung der zulässigen Höchstbesucherzahl der Einlass zu einem späteren Zeitpunkt nicht gewährleistet werden.
  • Die Garderobenkästchen sind beim Verlassen der Anlage freizumachen. Bei Zuwiderhandlung wird der Schrank vom Badepersonal geöffnet und der Inhalt sichergestellt.
  • Freikarten sind nur bis zum angegebenen Zeitpunkt gültig und nicht verlängerbar.
  • Preis- und Programmänderungen sowie Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten.
  • Das Verkaufen und Verschenken von Gutscheinen auf dem Badegelände ist verboten. Jeder Missbrauch wird geahndet.
  • Eintrittskarten sind während der gesamten Dauer des Badebesuches aufzubewahren. Abhanden gekommene Karten werden nicht neu ausgestellt. Für abhanden gekommene Schlüssel ist Ersatz zu leisten.
  • Wechselgeld ist sofort an der Kasse nachzuzählen, spätere Einwände werden nicht berücksichtigt.
  • Die Badeanlage behält sich vor, Personen, deren Zulassung zum Badebesuch bedenklich erscheint, den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren.
  • Vom weiteren Aufenthalt in der Badeanlage sind – ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes – Personen auszuschließen, welche die Bestimmungen der Badeordnung trotz Ermahnung beharrlich verletzen, sich den Anordnungen des Badepersonals widersetzen, die Einrichtung widmungswidrig benützen.
  • Der Bade- und Saunaschluss wird mit einer Durchsage angekündigt und/oder durch Anschlag bekannt gemacht. Der Badegast verpflichtet sich, die Öffnungszeiten nicht zu überschreiten.

Allgemeines:

  • Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
  • Die in öffentlichen Einrichtungen üblichen Anstandsregeln sind zu beachten. Jegliche sexuellen oder intimen Handlungen sind nicht gestattet und können mit Hausverbot (ohne Erstattung bereits entrichteter Eintrittsgelder) sowie Strafanzeige geahndet werden.
  • Die Badebetriebe sowie die dazugehörigen Grünanlagen sind keine Gebetshäuser. Öffentliches Beten und religiöse Rituale sind zu unterlassen!
  • Um jedem Badegast den erwarteten Erholungswert gewährleisten zu können, ersuchen wir Sie um Einhaltung entsprechender Ruhe und um Vermeidung von Lärm im gesamten Bade- und Wellnessbereich.
  • Die Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Badeordnung bedarf.
  • Das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken ist untersagt.
  • Gefundene Gegenstände sind bitte an der Rezeption abzugeben.
  • Bei Benutzung der Anlage durch Gruppen ist deren Leiter:in für die Einhaltung der Badeordnung verantwortlich.
  • Ballspiele sind mit Ausnahme des Kinderbeckens im Innenbereich nicht gestattet.
  • Das Fotografieren und Filmen von Badegästen gegen deren Willen ist untersagt.
  • Bei Gefährdung anderer Badegäste kann die Benützung von Luftmatratzen, Schwimmflossen u. ä. im Wasser durch die Badeaufsicht untersagt werden. Brillen sind während des Aufenthaltes in den Becken gegen Herunterfallen/-lösen zu sichern.
  • Badegästen und Badbesucher:innen ist das Betreten der Betriebsräume nicht gestattet.
  • Handtücher und Bademäntel, die vom Bad gegen Entgelt gemietet werden, sind vor dem Verlassen der Anlagen zurückzugeben.
  • Die Duschen sind nach Gebrauch abzuschalten.
  • Jede Wasservergeudung muss unterbleiben.
  • Die Betriebsleitung ist ermächtigt Abschläge von den Eintrittspreisen für zeitlich begrenzte Sonderaktionen festzulegen und auch wieder aufzuheben.
  • Jede Art von gewerblicher Tätigkeit, Ankündigungen oder Werbung im Bereich des Bades bedarf der Zustimmung der Betriebsleitung.
  • Im gesamten Bade- und Saunabereich (Innenräumlichkeiten) herrscht generelles Handyverbot.
  • Das Rauchen im Bad ist nur in den dafür gekennzeichneten Zonen gestattet.
  • Unsere Mitarbeiter:innen sind stets bemüht, unseren Badegästen freundlich und hilfsbereit gegenüberzutreten. Um auf Ihre Anregungen, Wünsche oder allfällige Beschwerden entsprechend reagieren zu können ersuchen wir Sie, diese unserem Team vor Ort mitzuteilen. Für schriftliche Mitteilungen liegen Vordrucke auf.

Wir bitten alle Bade-/Saunagäste durch Befolgen der Badeordnung auch selbst dazu beizutragen, dass dieses Bad ein Ort der Erholung und Entspannung für alle Besucher:innen ist.

Ihre Freizeit Graz