Zur Sicherheit der Fahrgäste der Graz Linien gibt es seit mehreren Jahren Videokameras in Bussen und Straßenbahnen.
Zur Sicherheit unserer Fahrgäste: Videoüberwachung gibt es …
Bei den Variobahnen sorgen insgesamt acht Kameras für die Sicherheit, bei den Straßenbahnen der Reihe 600 sieben Kameras, bei den Solobussen halten fünf Kameras den Fahrgastraum im Auge, die Gelenkbusse verfügen über acht Kameras. Die Fahrer sehen die Bilder nicht, haben aber über ihre Kontrollmonitore bei den Haltestationen nach wie vor die hinteren Einstiegstüren im Auge. Bei den anderen Objekten sind Kameras in ausreichender Zahl montiert, die auch der Betriebsüberwachung dienen. Das aufgenommene Material wird 72 Stunden (nur bei den Straßenbahnen und Bussen 120 Stunden) gespeichert und wird dann – falls es nicht wegen einer Polizeianforderung gebraucht wird – automatisch gelöscht.
Die Maßnahme dient der Sicherheit und dem Schutz des Eigentums unserer Fahrgäste und Mitarbeiter:innen und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Prävention vor Kriminaldelikten.
Nur ein ausgewählter Personenkreis gemeinsam mit einem ermittelnden Polizeibeamten im Auftrag der Polizei. Die Daten sind verschlüsselt, werden werktags 72 Stunden, über das Wochenende 120 Stunden auf einem Datenträger im Fahrzeug gespeichert und danach automatisch gelöscht. Die Einsicht der Daten erfolgt ausschließlich auf Anforderung von Gerichten oder Sicherheits- und Polizeibehörden, d.h., nur wenn eine polizeiliche Anzeige vorliegt.
Privatpersonen oder Fahrgäste haben keine Möglichkeit zur Dateneinsicht!
Ja! Die Graz Linien haben seit 30. April bzw. 16. Juni 2013 die Genehmigung der Datenschutzbehörde in Wien für einzelne Videoanlagen.
Es ist eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle zu erstatten. Die Polizei entscheidet, ob sie für die Ermittlung des Sachverhalts die Videoaufzeichnung heranziehen will.
Ja, derzeit sind die Videokameras in 45 Variobahnen, 12 Straßenbahnen der Reihe 600, 102 Gelenkbussen und 62 Solobussen in Betrieb.
(Stand: November 2020)
Die Videodatenträger sind in den einzelnen Fahrzeugen versperrt eingebaut. Unbefugte haben keinen Zugriff. Gibt es keinen polizeilichen Anlassfall, wird der Datenträger nicht ausgebaut, die Daten werden dann automatisch überschrieben. Es gibt keine zentrale Speicherung!
Mehr Sicherheit und Kriminalprävention für die Fahrgäste und Mitarbeiter:innen, sowie weniger Beschädigungen und Graffiti-Aktivitäten in den Fahrzeugen.
Nein, hier geht es um Prävention und im Fall einer Straftat um Beweissicherung. Videoüberwachung verhindert nachweislich Straftaten und verstärkt das Sicherheitsgefühl von Fahrgästen, insbesondere bei älteren Menschen. Die Videoüberwachung wird von zahlreichen öffentlichen Verkehrsdienstleistern national und international erfolgreich eingesetzt und von den Fahrgästen positiv kommentiert. Aufgrund der guten Erfahrungen hinsichtlich Prävention wird seitens der Bevölkerung die Forderung nach einem weiteren Ausbau der Videoüberwachung immer lauter.
Wir ersuchen Sie, sich den Tag, die Uhrzeit, Linie, Richtung und Wagennummer zu notieren und diese Daten bei der polizeilichen Aufnahme anzugeben.
Leider nein, aber die Videoaufzeichnung ist ein Beweismittel für die Polizei und die Gerichte. So konnte schon eine international tätige Taschendiebbande aufgrund der Videoüberwachung überführt werden!
Nein, sondern auch in jeder Bank, bei jedem Juwelier oder an den meisten Bankomaten. Auch verkehrsreiche Plätze, Autobahnen und zahlreiche andere Örtlichkeiten werden videoüberwacht.
An den Fahrzeugen mit Videoüberwachung befinden sich außen runde Aufkleber mit dem Piktogramm einer Videokamera, im Inneren weisen Aufkleber mit einer schwarzen Videokamera auf weißem Grund auf die elektronische Überwachung hin.