Unsere Leistungen in Zusammenhang mit der Grundstückentwässerung auf Ihrem Privat- oder Gewerbegrund finden Sie hier.
Wir sind Ihre Anlaufstelle für die Entsorgung Ihres Abwassers mit den Bereichen:
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie persönlich jeweils Dienstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr. Kontaktinfos finden Sie hier!
Für die Errichtung und den Betrieb einer Kleinkläranlage zur Abwasserentsorgung ist eine Bewilligung erforderlich.
Diese „wasserrechtliche“ Bewilligung muss bei der Bau- und Anlagenbehörde als zuständige Behörde beantragt werden, woraufhin das Bewilligungsverfahren eingeleitet und abgehandelt wird. Die technische Beurteilung erfolgt durch die Holding Graz | Wasserwirtschaft.
Besitzer von Sammelgruben oder Kleinkläranlagen können die Sammelgrubeninhalte durch befugte Entsorger in die Kläranlage der Stadt Graz abführen lassen.
Weitere Informationen finden Sie beim Land Steiermark – FA 14 – Abwasserförderung.