Hier finden Sie alle Infos zu unserer Kläranlage in Graz-Gössendorf, zu deren Erweiterung und zur Entsorgung von Fettabscheidern.
Die Anlieferung kann ausschließlich über konzessionierte Unternehmen erfolgen.
Übernahmezeiten: Mo. – Fr., 07.00 bis 15.00 Uhr (werktags)
Die Mindestabnahmemenge beträgt 1m³.
Aufgrund des Bevölkerungszuwachses in Graz ist die Leistungsfähigkeit der Kläranlage erreicht. Um der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung und den gesetzlichen Anforderungen der Abwasserreinigung zu entsprechen, muss die Kläranlage erweitert werden. Seitens der Wasserrechtsbehörde wurde bereits Ende 2015 eine Grundlagenermittlung zur Überprüfung der Belastungssituation und Bewertung der zukünftigen Ausbaugröße gefordert.
Diese Grundlagenermittlung hat ergeben, dass die Grazer Kläranlage auf 815.000 Einwohnerwerte 8EW) auszubauen ist. Derzeit ist die Anlage auf 500.000 EW ausgelegt. Der sogenannte „Einwohnerwert“ ist eine fiktive Zahl, die sowohl die Einwohner:innen als auch sämtliche industrielle und gewerbliche Abwässer berücksichtigt.
Parallel zur Erweiterung der Kläranlage werden auch diejenigen Anlagenteile, die seit Jahren täglich und rund um die Uhr im Einsatz sind, in einem Zug generalsaniert bzw. ausgetauscht.
Geplant ist, dass die Erweiterung im Jahr 2028 abgeschlossen ist. Die Kosten dafür belaufen sich auf 83 Millionen Euro.
Projektziele:
Die Abwässer aus dem Großraum Graz werden über ein Kanalnetz der Kläranlage der Stadt Graz im Gemeindegebiet Gössendorf zugeführt. Der tägliche Zufluss im Trockenwetterfall beträgt durchschnittlich 70.000 m³ von rd. 350.000 Einwohnern. Für die Abwasserreinigung kommen mechanische, biologische und chemische Verfahren zum Einsatz. Das gereinigte Abwasser wird der Mur zugeführt. Der beim Reinigungsprozess anfallende Klärschlamm wird energetisch verwertet, d.h. das beim Faulprozess anfallende Klärgas (Methan) wird gewonnen und in Blockheizkraftwerken verstromt. Die Eigenstromversorgung liegt aktuell bei ca. 90% (Stand 04/2024).
Aufgrund des Bevölkerungszuwachses in Graz ist die Leistungsfähigkeit der Kläranlage erreicht. Um der aktuellen und zukünftigen Bevölkerungsentwicklung sowie den gesetzlichen Anforderungen der Abwasserreinigung zu entsprechen, muss die Kläranlage erweitert werden.
Parallel zur Erweiterung der Kläranlage werden auch diejenigen Anlagenteile, die seit Jahren, täglich und rund um die Uhr im Einsatz sind, in einem Zug generalsaniert bzw. ausgetauscht.
Die Kläranlage muss von derzeit 500.000 EW (Einwohnerwerte) auf 815.000 EW erweitert werden.
Es handelt sich dabei um eine fiktive Einwohnerzahl (EW), welche sowohl die Einwohner (E) als auch sämtliche industrielle und gewerbliche Abwässer im Entwässerungsgebiet (EGW) berücksichtigt. Die Formel dazu lautet: EW = E + EGW.
In Graz werden Abwasser und Regenwasser gemeinsam der Kläranlage zugeführt. Bei starken Regenereignissen können die Kanäle die großen Wassermengen nicht mehr zur Gänze aufnehmen und müssen über sogenannte Entlastungen ohne Reinigung in die Mur abgeleitet werden. Abhilfe schafft seit kurzem der Zentrale Speicherkanal (ZSK), der bis zu 100.000 m³ Mischwasser zwischenspeichern kann. Um diese gespeicherten Wassermengen zukünftig der Kläranlage zur Reinigung zuführen zu können, müssen technische Maßnahmen im Zulaufbereich der Kläranlage und in der mechanischen Reinigungsstufe getroffen werden. Diese Maßnahmen wurden beim Erweiterungsprojekt der Kläranlage mitberücksichtigt.
Nachfolgende Anlagenteile werden von diesen Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen betroffen sein:
Mechanische Reinigungsstufe:
Biologische Reinigungsstufe:
Schlammbehandlung:
Begleitmaßnahmen:
Die Projektkosten werden aktuell mit rd. 83 Mio. Euro beziffert.
Für die Entwicklung der Baukosten in Österreich sind mehrere Faktoren verantwortlich, die sich im Baukostenindex wieder spiegeln (siehe auch Baukostenindex – Statistik Austria).
„Die durchschnittlichen jährlichen Baukosten für den Wohnhaus- und Siedlungsbau sind in den letzten Jahren auf Grund von exorbitanten Inflationsraten und steigenden Lohnkosten sowie Materialkosten explodiert. Der akute Fachkräftemangel, die erhöhte Inflation und die hohen Energiepreise werden den Baukostenindex weiterhin auf einem hohen Level halten.“
Mit den Bauarbeiten soll im Frühjahr 2025 begonnen werden. Mit der Baufertigstellung ist Ende 2028 zu rechnen.
Damit die Kläranlage bis zur Fertigstellung, gemäß den aktuellen gesetzlichen Forderungen betrieben werden kann, wurden in Abstimmung mit der Wasserrechtsbehörde spezielle betriebliche Maßnahmen festgelegt, die einen konsensmäßigen Betrieb bis 2029 weitgehend sicherstellen.
Ja, das Projekt wurde im Zuge einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im März 2024 genehmigt.
Ja, im Zuge des UVP-Verfahrens wurden die Umweltaspekte und deren Umweltauswirkungen genauestens durchleuchtet und in einer Umweltmatrix dargestellt. Die beigezogenen behördlichen Sachverständigen haben die Auswirkungen des Vorhabens auf die zu beurteilenden Schutzgüter Boden und Untergrund, Grundwasser, Klima, Luft, Lokalklima, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume, Landschaft, Sach- und Kulturgüter beurteilt und dabei auch die Auswirkungen auf öffentliche Konzepte und Pläne berücksichtigt.
Es wurden mehrere Klimaschutzmaßnahmen berücksichtigt:
In Hinblick auf die Freisetzung von Geruchsstoffen wird es durch das gegenständliche Bauvorhaben zu deutlichen Verbesserungen kommen. Die zukünftigen Anlagenteile der Mechanischen Reinigungsstufe sowie der Schlammentwässerung werden gekapselt ausgeführt und die Abluft wird über hochmoderne Biofilter gereinigt. Die NOx-Emissionen werden weitgehend konstant gehalten.
Ja, durch die Vergrößerung des Klärgasspeichervolumens von 1.000 m³ auf 4.000 m³ mit dem Bau zweier Gasspeicher wird die Klärgasnutzung maßgeblich verbessert. Der elektrische Eigenversorgungsgrad der Kläranlage von rd. 90 % kann trotz Ausbau der Kläranlage eingehalten werden. Mit der Erweiterung der Gasspeicher können jährlich rd. 880 t klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) vermieden werden.
Mit den Anschlussprojekten „Erweiterung Blockheizkraftwerke“ und „Photovoltaikanlage Kläranlage Graz“ wird eine 100%ige Eigenstromversorgung möglich sein.
Nein, der fehlende Energiebedarf wird mit dem Zukauf von Strom ausgeglichen.
Mit der Errichtung der neuen Abluftbehandlungsanlage wird die Freisetzung von Geruchsstoffen weitgehend vermieden.
Es ist davon auszugehen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sammlung und Behandlung von Abwässern in den nächsten Jahren angepasst werden, welche die Kommunen von Kanalisations- und Abwasserbehandlungsanlagen treffen werden. Die wichtigsten Themen sind die „4. Reinigungsstufe“ zur Elimination von Medikamentenrückständen und Mikroplastik aus dem Abwasser sowie die Energetische Verwertung des Klärschlamms zur Energiegewinnung und zur Phosphorrückgewinnung.
Ja, die zukünftigen Entwicklungen (siehe Frage oberhalb) wurden in der Planung für die Erweiterung der Kläranlage modular mitberücksichtigt, d.h. die erforderlichen Grundstücksflächen für zukünftige Erweiterungsmaßnahmen wurden gesichert.