Alle Infos zu Ihrem Wasserzähler sowie einem möglichen Tausch finden Sie hier.
Alle Infos auf einen Blick
In Zusammenhang mit einem Wasserzählertausch verweisen wir auf den §23 der AVB-Wasser (Allgemeine Versorgungs- und Lieferbedingungen für Wasser):
(1) Der Kunde hat für den Einbau des Wasserzählers in einer Nische oder in einem Schacht einen geeigneten Ort entschädigungslos zur Verfügung zu stellen und hat dafür zu sorgen, dass dieser Ort für Beauftragte des WVU (Wasserversorgungsunternehmen) jederzeit ungehindert zugänglich ist.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, mit Ausweis versehenen Beauftragten des WVU den Zutritt zur Wasserzähleranlage zu gestatten und hat dafür zu sorgen, dass der Wasserzähler ungehindert abgelesen bzw. ausgetauscht werden kann. Ist der Zutritt oder die Ablesung nicht möglich, kann das WVU einen geschätzten Verbrauch in Rechnung stellen, und zwar bis zur Beseitigung der entgegenstehenden Hindernisse durch den Kunden. Mehraufwendungen für mehrmalige Ableseversuche bzw. Zählertausch, die vom Kunden schuldhaft verursacht werden, insbesondere wenn vereinbarte Termine nicht eingehalten werden, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Der Wasserzähler ist ein Messgerät, der die durchgeflossene Wassermenge anzeigt.
Gemäß §15 des Bundesgesetzes über das Maß- und Eichwesen müssen Wasserzähler alle fünf Jahre ausgetauscht werden.
Die Graz Wasserwirtschaft führt jährlich ca. 6.500 Zählerwechsel durch.