Der Grazer Schloßberg ist nicht zuletzt aufgrund seines dichten Baum- und Strauchbestands schon von weitem als markantes Wahrzeichen im Herzen der steirischen Landeshauptstadt zu erkennen. Aber genau dieser eindrucksvolle Gehölzbestand ist durch die geringe Humusauflage auf dem felsigen Untergrund den rückläufigen Niederschlägen der letzten Jahrzehnte massiv ausgesetzt.
Dadurch ist es seit geraumer Zeit zu einem vermehrten Absterben von Baumbeständen, in erster Linie von Fichten, Eschen und Ahorn-Bäumen gekommen. Dies trifft neben dem dicht bewaldeten Nordteil auch auf die steil abfallenden Hänge an der Westseite des Schloßbergs zu.
Abgestorbene Bäume werden aus Sicherheitsgründen entnommen
Insgesamt befinden sich auf den von der Holding Graz betreuten Flächen am Schloßberg (West-, Süd- und teilweise Ostseite des Schloßbergs) rund 1.100 Bäume unterschiedlicher Größe. Um einen gesicherten Besuch des Grazer Schloßbergs weiterhin gewährleisten zu können, müssen Mitte Februar 44 abgestorbene Bäume entnommen werden. Dies betrifft vier Prozent des gesamten Bestands. Darüber hinaus müssen Totholzentfernungen in den Baumkronen bei 27 Bäumen durchgeführt werden.
Dreitägiger Helikoptereinsatz über dem Schloßberg
Die Steilheit des Geländes am Schloßberg erlaubt keine „normale“ Entfernung des Baumbestands. Aus diesem Grund werden die toten und schadhaften Bäume erstmals in Graz mittels Hubschrauber (Heli-Logging) der Firma „Heli Austria GmbH“ entfernt, geborgen und zu einer eigens eingerichteten Sammelstelle geflogen.
Dabei wird der Baum mit einem Seil am Hubschrauber befestigt und von diesem in senkrechter Position nach dem Fällschnitt eines Mitarbeiters entfernt. Der Helikopter wird seinen Landeplatz (Wartung und Betankung) auf der Westseite des Schloßbergs (Wiese südlich des Restaurants) haben und die geborgenen Bäume auf einen Ablageplatz auf der Ostseite fliegen. Von dort erfolgt der Abtransport mittels Kraftfahrzeugen.
Diese Arbeiten dauern von Montag, 19.2, ab 6 Uhr, bis Mittwoch, 21.2., bis 17 Uhr. Grund für den gewählten Zeitraum ist, dass die Schloßbergbahn – wie jedes Jahr um diese Zeit – in gesetzlich vorgeschriebener Revision ist (Infos hier). Das Schloßbergrestaurant ist somit ebenfalls geschlossen, das Starcke-Haus hat zu und an diesen Tagen ist auch keine Veranstaltung auf den Kasematten geplant.
Nicht zuletzt die Verfügbarkeit des Helikopters und des Forstpersonals, das die Arbeiten vor Ort durchführt, sowie die Erteilung der Fluggenehmigung für diese drei Tage macht die Durchführung von 19.2. bis 21.2. und die damit verbundene, temporäre Schloßberg-Sperre notwendig. Dazu kommt auch noch, dass die Frequenz in der Innenstadt, sowohl was Tourist:innen/Besucher:innen als auch Einheimische anbelangt, in den Semesterferien generell niedrig ist.
Forstliches Sperrgebiet für den gesamten Schloßberg
Aufgrund der Arbeiten wird im genannten Zeitraum ein Forstliches Sperrgebiet für den gesamten Schloßberg eingerichtet. Dieses Forstliche Sperrgebiet darf ausgenommen von den durchführenden Personen nicht betreten werden. Die Auf- und Abfahrt auf den Schloßberg (z. B. für Warenzulieferungen) ist zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, sämtliche Einrichtungen wie Gastronomie und Veranstaltungsflächen bleiben geschlossen. Für die Bewohner:innen der Häuser Schloßberg 1 und Schloßberg 10 ist ein Zu- und Abfahren zu den Häusern mit Absprache des Sicherheitspersonal möglich, wenn der Hubschrauber keine Flugbewegungen durchführt.
Der Durchgang Schloßbergstollen inkl. Märchengrottenbahn und Rutsche im Berg sind davon nicht betroffen und bleiben zugänglich.
Zusätzlich werden ab Donnerstag (15.2.), Vorbereitungsarbeiten für das Heli-Logging an den Bäumen durchgeführt. Die Benützung des Schloßbergs ist dadurch jedoch nicht eingeschränkt.
Fenster geschlossen halten
Auch wenn die Flächen der an den Schloßberg angrenzenden Haus- und Wohnungseigentümer:innen nicht in Anspruch genommen werden, so werden die Anrainer:innen ersucht, während der täglichen Flugzeit von 8 bis 17 Uhr die bergseitigen Fenster geschlossen zu halten und ihre bergseitigen Außenflächen nicht zu betreten. Aufgrund des Aufwinds der Rotorblätter ist nicht auszuschließen, dass es zu stärken Luftverwirbelungen kommt. Leichte lose Gegenstände wie z. B. Plastikstühle oder dgl. sollten befestigt oder weggeräumt werden.